Krebs in jungen Jahren» Lebenseinschnitte durch Krebs

Ausbildung und Beruf

Junge Menschen, die vor oder während ihrer Berufsausbildung erkranken, sehen sich mit Fragen zu ihrer beruflichen Zukunft konfrontiert. Kann ich meine Ausbildung beenden? Kann ich nach der Heilung in diesem Beruf arbeiten? Muss ich eventuell umschulen?

Wen die Diagnose Krebs im Berufsleben trifft, ist neben der Erkrankung selbst noch zusätzlich mit den Fragen nach der finanziellen Absicherung belastet. Oft ein neuer Schock: Was tun, wenn in Familien durch die Erkrankung der Haupternährer ausfällt? Wie soll das Haus jetzt noch finanziert werden? Ist vorübergehend eine finanzielle Unterstützung, später ein Wiedereinstieg in den Beruf möglich?

Antworten auf solche Fragen haben etwa die Deutsche Leukämie-Forschungshilfe, oder jede Berufsberatung für Behinderte beim Arbeitsamt.

Bei einem Arbeitsplatzverlust bietet das Arbeitsamt Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe, je nach vorliegendem Sachverhalt.

Zurück in den Beruf
Wenn es die körperlichen und seelischen Kräfte erlauben, kann die Arbeit hilfreiches Mittel sein, besser mit der Krankheit zurechtzukommen und Ängste als weniger bedrohlich zu erleben. Das kann stufenweise geschehen. Hierzu muss mit Abstimmung des Arbeitgebers und der Krankenkasse für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart werden. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Weiter besteht die Möglichkeit, "berufliche Rehabilitationsmaßnahmen" einzuleiten. Ziel dieser Maßnahmen ist die Wiederaufnahme von Aufgaben und Tätigkeiten in Beruf und Gesellschaft. Diese Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsberatern, Psychologen des Arbeitsamtes und/oder des Rentenversicherungsträgers eingeleitet.

Im Falle einer Krebserkrankung kann ein Behindertenausweis beantragt werden. Je nach "Grad der Behinderung" berechtigt er zum Nachteilsausgleich. Dazu zählt vor allem der Kündigungsschutz. Der Nachteilsausgleich kann aber auch eine finanzielle Entlastung, eine Steuer- oder Versicherungsermäßigung sein. Informationen dazu erhalten Betroffene bei den Kreis- oder Gemeindeverwaltungen, beim Versorgungs- oder Sozialamt.

Ein Behindertenausweis kann aber auch Nachteile haben. Nicht selten erschwert ein solcher Ausweis das Finden einer Anstellung, da der Arbeitgeber die gesetzlichen Konsequenzen oft fürchtet. Außerdem sind die notwendigen Untersuchungen nicht jedermanns Sache. Deshalb ist es immer besser, vorher unabhängige Beratungsstellen aufzusuchen, die hier weiterhelfen können. Die Gültigkeit des Ausweises ist begrenzt. In regelmäßigen Abständen wird der Grad der Behinderung überprüft.

Weitere finanzielle Hilfen gibt es auch aus so genannten Härtefonds. Solche Härtefonds dienen dazu, unverschuldet in finanzielle Not geratenen Krebspatienten und deren Angehörigen kurzfristig helfen zu können. Härtefonds unterhalten regionale und überregionale Organisationen wie etwa die Deutsche Krebshilfe.

Genaue Auskünfte und ein entsprechendes Antragsformular sind bei der Deutschen Krebshilfe, oder beim örtlichen Sozialamt erhältlich.

 

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