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Krebs in jungen Jahren» Kinderwunsch trotz Krebs
Kinderwunschbehandlung
Ein gemeinsames Kind bedeutet für viele die Erfüllung ihrer Partnerschaft. Rund 1,5 Millionen Paare in Deutschland wünschen sich sehnlichst ein Kind - können aber auf normalem Weg keines bekommen. Die Gründe dafür sind vielfältig, Unfruchtbarkeit nach einer Krebstherapie ist nur einer unter vielen. Betroffene Paare müssen lernen, diese Tatsache zu akzeptieren und zu verarbeiten. Dieser Prozess ist meist von Frustrationsgefühlen und Trauer begleitet.
Viele Paare setzen auf die Methoden der Fortpflanzungsmedizin, um ein eigenes Kind zu bekommen. Doch auch vor einer Krebstherapie lassen sich vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um nach einer erfolgreichen Therapie eine Schwangerschaft möglich zu machen.
Vor einer Bestrahlung des Beckens besteht für einige Patientinnen mit Kinderwunsch die Möglichkeit, die Eierstöcke durch einen kleinen Eingriff aus dem Bestrahlungsfeld zu verlegen. Dies kann später rückgängig gemacht werden und beeinträchtigt die Fruchtbarkeit in der Regel nicht. In Fällen, in denen auch die Gebärmutter betroffen ist, lässt sich jedoch eine Schädigung der Schleimhaut nicht ausschließen.
Um bei einer Chemotherapie die Fruchtbarkeit zu erhalten, geht man heutzutage dazu über, die Eierstöcke medikamentös zu schützen. Das wird erreicht, indem die Eierstöcke mittels einer Anti-Hormontherapie vorübergehend in einen Ruhezustand gesetzt werden. Nach Abschluss der Chemotherapie sind sie dann wieder voll funktionstüchtig. Diese "Wechseljahre auf Zeit" schützen die Eierstöcke mitsamt den darin noch ungereiften Eizellen gegen den Angriff der Chemotherapie. Experten gehen davon aus, dass solche Verfahren langfristig zum Standard werden.
Eizellen einfrieren
Unbefruchtete Eizellen lassen sich nicht einfrieren, die Überlebensrate nach dem Auftauen ist sehr schlecht. Bei befruchteten Eizellen im Vorkernstadium ist das Einfrieren dagegen möglich. Das Einfrieren ist in Deutschland nur zu diesem Zeitpunkt erlaubt, denn im Vorkernstadium handelt es sich nur um befruchtete Eizellen. Nach der Verschmelzung der Vorkerne oder der ersten Zellteilung handelt es sich definitionsgemäß um einen Embryo, der nach dem Embryonenschutzgesetz nicht eingefroren werden darf.
Ist die Fruchtbarkeit zwar eingeschränkt, aber grundsätzlich vorhanden, sollten sich Betroffene an einen Facharzt wenden. Für Frauen ist der Gynäkologe der erste Ansprechpartner. Aber auch so genannte Kinderwunsch-Sprechstunden an größeren Kliniken helfen weiter.
In der Theorie stehen Krebspatientinnen alle Möglichkeiten der heute verfügbaren Fertilitätsbehandlungen zur Verfügung. In der Praxis sind einige davon mit einem größeren Risiko behaftet, als bei gesunden Frauen. Eine Hormonbehandlung, wie sie etwa für eine künstliche Befruchtung nötig ist, kann u.U. mehr schaden als nützen - stimulieren doch die Hormone möglicherweise wiederum den Brustkrebs.
Eine Fertilitätsbehandlung stellt eine große psychische Belastung dar, selbst bei Gesunden. In den darauf spezialisierten Zentren arbeiten daher in der Regel auch Ansprechpartner, die besonders im Umgang mit der Bewältigung einer solchen Situation geschult sind.
Unterstützung bieten auch psychosoziale Beratungsstellen. |